1.Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die amago GmbH (im Folgenden „Produktionsfirma“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Produktionsfirma und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Produktionsfirma schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Produktionsfirma ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Produktionsfirma bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Produktionsfirma sind freibleibend und unverbindlich.
1.7 Der Vertrag kommt immer erst durch die Annahme des Auftrags durch die Produktionsfirma zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung (AB), zu erfolgen, es sei denn, dass die Produktionsfirma z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass die Produktionsfirma den Auftrag annimmt.
2 Angebot, Vertragsleistung
2.1 Der Kunde kann eine unverbindliche Aufforderung zur Anbotstellung per Internetseite übermitteln. Anhand dieser erhält der Kunde ein persönliches Angebot. Nimmt der Kunde dieses persönliche Angebot an, kommt der Vertrag zustande. Unsere Angebote bleiben 2 Wochen lang verbindlich. Die Produktionsfirma behält sich das Recht vor, einzelne Reservierungen in Ausnahmefällen ersatzlos zu stornieren.
2.2 Inhalt des Vertrages ist die auf einen vereinbarten Zeitraum bedungene Überlassung der Videoboxanlage mit dem vereinbarten Zubehör (im Folgenden „YOUBOX“) im Wege eines zeitlich beschränkten Mietvertrages gegen Zahlung eines Mietpreises.
3 Mietpreise, Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt der Mietpreis für die im Vertrag angegebene voraussichtliche Mietdauer. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zu einer Verringerung des Mietpreises. Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer.
4 Stornierungen
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor dem Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten.
4.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen berechnet:
bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 20%
bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 40%
bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 60%
bis 1 Woche oder kürzer vor Mietbeginn: 80%
5 Verlust/Beschädigungen
5.1 Bei Übernahme der YOUBOX hat der Kunde das Paket sowie die Anlage auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Diese sind uns sofort mitzuteilen.
5.2 Während der Nutzungsdauer ist die YOUBOX pfleglich und sorgsam zu behandeln. Die YOUBOX ist so aufzustellen, dass sie vor Ort keine Behinderung für Personen darstellt. Die YOUBOX darf weder Notausgänge versperren, noch darf sie Durchgangswege blockieren.
5.3 Die YOUBOX ist versichert. Für Schäden, die während des Einsatzes durch Kunden, Nutzer, oder Dritte auftreten, haftet der Kunde mit einer Selbstbeteiligung von 250€. Davon ausgenommen sind folgende Schäden:
- Schäden, die durch nicht Beachtung der Aufbau- Abbauanleitung entstehen
- Schäden, die durch nicht Beachtung der beiliegenden Sicherheitshinweise entstehen
- Schäden, die durch unbefugtes öffnen der YOUBOX entstehen
- Schäden, die durch nicht zweckmäßige Verwendung entstehen
- Diebstahl
5.4. Beschädigt ein Dritter die YOUBOX, haftet der Mieter uneingeschränkt für den Schaden.
6 Überschreitung der voraussichtlichen Mietzeit
6.1 Einen Werktag nach dem Ende der kalendertäglich festgelegten Mietdauer (Leistungstag) muss der Kunde die YOUBOX zu uns zurückbringen. Samstage gelten hierbei nicht als Werktage. Erfolgt keine Retournierung zu diesem Zeitpunkt, verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mietzeit entsprechend bis zur Retournierung. Der Tag der Retournierung zählt nicht zum Mietzeitraum. Für jeden Tag der Verlängerung der Mietzeit gilt der anteilige Mietpreis in Bezug auf den vereinbarten Mietpreis für die YOUBOX entsprechend des Vertrages (Beispiel: Wurde der Mietpreis für einen Tag bestimmt und erfolgt die Retournierung erst am übernächsten Werktag, verdoppelt sich der Mietpreis).
- Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
– Folgen des Widerrufsrechts
Wird der Vertrag vom Kunden widerrufen, werden dem Kunden alle Zahlungen, die YOUBOX vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei YOUBOX eingegangen ist.
Das Widerrufsrecht erlischt jedoch spätestens, wenn der Kunde die YOUBOX erhalten und genutzt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kamera in der YOUBOX einen Auslöseszähler besitzt, der vor Überlassung erfasst wurde.
8. Übergabe der YOUBOX
8.1 Die Überlassung der YOUBOX erfolgt grundsätzlich persönlich. Der Mieter holt die YOUBOX persönlich oder durch von ihm bevollmächtigte Personen (z.B.: Erfüllungsgehilfen) ab. Vor der Übergabe gibt es die Möglichkeit einer persönlichen Einschulung der YOUBOX.
8.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der YOUBOX an den Mieter.
Durch Überlassung der YOUBOX an den Mieter, bestätigt dieser, die YOUBOX in tadellosem und ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben.
8.3 Wird die YOUBOX zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, werden die Kosten für die vereinbarte Mietdauer einbehalten und nicht erstattet.
9. Gebrauch der YOUBOX
9.1 Die YOUBOX darf nur in geschlossenen und wettergeschützten Räumlichkeiten verwendet werden.
9.2 Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, die YOUBOX selber weiter zu vermieten und/oder diese kommerziell zu verwenden. Sollte der Mieter die YOUBOX widerrechtlich verwenden, so verpflichtet sich der Mieter zu einer Zusatzzahlung in Höhe von € 1000,-.
9.3. Änderungen oder Umbauten der YOUBOX sind verboten. Der Mieter verpflichtet sich die YOUBOX in unversehrtem Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
- Retournierung der YOUBOX
10.1 Nach Gebrauch der YOUBOX trägt der Mieter Sorge dafür, die YOUBOX sicher und verschlossen in einer für Dritte nicht zugänglichen Räumlichkeit zu verwahren. Der Mieter haftet uneingeschränkt für Schäden an der YOUBOX, die durch nicht sachgemäßen Transport der YOUBOX durch den Mieter oder Dritte entstehen.
Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der YOUBOX und den mitgelieferten Accessoires zu ersetzen.
10.2 Bei Überschreitung der vertraglich geregelten Mietdauer der YOUBOX behält sich der Vermieter vor, eine Aufwandsentschädigung in der Höhe, wie in 6. Beschrieben, zu verrechnen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Produktionsfirma. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Produktionsfirma die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
11.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Produktionsfirma und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Produktionsfirma sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Produktionsfirma berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
11.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.